Kostenfallen lauern in Ihrem Unternehmen auf Schritt und Tritt. Wir wollen Ihnen im Folgenden drei Arten aufzeigen:
Erstens: Die Kostenfalle durch Umsatzschwankungen
Zweitens: Die Kostenfalle durch mangelhafte Unterscheidung von fixen
und variablen Kosten
Drittens: Die Kostenfalle bei Abschluss und Revision
In die eine oder andere Falle sind Sie möglicherweise bereits getappt – ohne es zu wissen. Unser Ziel: Wir wollen verhindern, dass es Ihnen bewusst oder unbewusst nochmals passiert.
Das A und O: fixe und variable Kosten
Jeder weiss, was fixe und variable Kosten sind. Und doch stellt die genaue Unterscheidung in der Praxis oft ein grosses Problem dar. Weil die wahren fixen und die wahren variablen Kosten zu wenig bekannt sind. Oder weil man der nötigen Unterscheidung schlicht zu wenig Beachtung schenkt.
Die Problematik der Fixkosten:
Beispiel I: Ein Unternehmen kann in einem schlechten Jahr deutlich weniger Verkäufe tätigen. Das fix angestellte Personal verursacht jedoch die genau gleich hohen Kosten.
Beispiel II: Ein Unternehmen verfügt in einem schlechten Jahr über viel zu grosse Räumlichkeiten für die Produktion oder die Lagerhaltung. Die Miete, die dafür bezahlt werden muss, ist in einem schlechten Jahr jedoch gleich hoch wie in einem guten.
Beispiel III: Ein Unternehmen verfügt über eine Maschine, die 100’000 Stück eines Produktes herstellen kann. In einem schlechten Jahr werden jedoch nur 50’000 Stück benötigt. Leasing- oder andere Kosten sind jedoch genau gleich gross.
Aus diesen Gründen ist es entscheidend, die fixen und variablen Kosten zu kennen und die Auswirkungen von Umsatzschwankungen zu berücksichtigen.
Fixkosten und Fixkosten: nicht immer ganz dasselbe
Es gab einmal ein Unternehmen, das aus zwei Einheiten bestand.
Die Geschäftseinheit A vertrieb Blumensamen. Sie schrieb eine schwarze Null.
Die Geschäftseinheit B vertrieb Geräte und Maschinen für die Garten- und Rasenpflege. Sie erwirtschaftete stets eine schöne Rendite.
Es ergab sich, dass Geschäftseinheit A abgestossen wurde und nur Geschäftseinheit B weitergeführt wurde – wegen der besseren Gewinnaussichten. Die Strategie erwies sich als fatal. Die Geschäftseinheit B kam mehr und mehr ins Trudeln. Zum einen, weil in der Vergangenheit Geschäftseinheit A immer wieder der Auslöser war für Umsätze in der Geschäftseinheit B (Synergieeffekte). Zum anderen, weil auch die Geschäftseinheit A einen angemessenen Deckungsbeitrag an das Gesamtergebnis leistete. Dieser Deckungsbeitrag fiel plötzlich weg.
Transaktionen und ihre Auswirkungen
Oft werden Transaktionen vorgenommen, die in steuerlicher Hinsicht erhebliche Auswirkungen haben. Werden die Konsequenzen im Voraus zu wenig bedacht, kann dies im Nachhinein gravierende Folgen haben.
1 Unternehmer – 2 Unternehmen
Unternehmen A läuft gut und verfügt über ausreichend Liquidität. Unternehmen B läuft schlecht – es benötigt zusätzliche Liquidität.
Der Unternehmer entscheidet, dass das Unternehmen A dem Unternehmen B eine Liquiditätsspritze von CHF 100’000 verabreicht. Verständlich und logisch, oder?
Die Liquiditätsspritze nützt nichts. Das Unternehmen B ist nicht in der Lage, sich finanziell zu erholen. Die Folge: Das Unternehmen A muss das Darlehen abschreiben
Aber es kommt noch schlimmer: Der Darlehensbetrag muss mit 35% versteuert werden. Denn das Unternehmen B befand sich in einer Situation, in dem ihm niemand ein Darlehen gewährt hätte. Deshalb bewertete die Steuerbehörde den Vorgang zuerst als (steuerpflichtige) Dividendenzahlung an den Unternehmer und erst anschliessend als Kapitalzuschuss.
Anders gesagt: Das Dreiecksverhältnis zwischen den beiden Unternehmen und dem Unternehmer wurde zum Verhängnis.
Aus 2 mach 1: Ein schlecht gehendes Unternehmen wird in ein gut gehendes Unternehmen eingebracht – als Beteiligung. Damit handelt es sich nicht mehr um ein Schwesterunternehmen, sondern um ein Tochterunternehmen. Gibt die Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft eine Kapitalspritze, führt dies nicht zu steuerlichen Risiken.
Grosser Aufwand oder kleiner Aufwand?
Variante I: Sie können die Buchhaltung und den Abschluss uns überlassen.
Variante II: Einen Teil der Arbeit erledigen Sie selber. Indem Sie alle Einnahmen und Ausgaben selber verbuchen bzw. verbuchen lassen. Und indem Sie für den Abschluss einen Ordner anlegen, der alle nötigen Dokumente enthält.
Zum Beispiel: Alle offenen Kreditoren und Debitoren, Inventarliste, eine Auflistung aller angefangenen Arbeiten, Nachweis- und Bewertungsunterlagen (z. B. bei Liegenschaften), bei Käufen / Verkäufen mit grösserer Relevanz (z. B. Geschäftswagen, Beteiligungen, Liegenschaften etc.): die Verträge
Variante II verursacht uns weniger Zeitaufwand und damit Ihnen weniger Kosten.
Die Schuhschachtel als Buchhaltung
Die Qualität von Abschluss und die Kosten für die Revision haben Sie selber in der Hand – und auch die Quantität (Aufwand). Je offener Sie mit uns kommunizieren, desto besser verstehen wir Sie. Und je mehr Sie selber beitragen, desto weniger müssen wir für Sie unternehmen.
Das Gegenteil davon sind die Belege, die fortlaufend in eine «Schuhschachtel» gelegt werden und die sich nach einem Zeitraum von 12 Monaten praktisch nicht mehr zuordnen lassen. Nicht einmal von Ihnen, geschweige denn von uns.
Mehrere Gesellschaften - eine Holding
Ein Unternehmer verfügt über mehrere Gesellschaften, die er in eine Holding einbringt.
Eine Gesellschaft verfügt über ein Aktienkapital von CHF 100'000. Ihre Bewertung beläuft sich jedoch auf 1 Mio. CHF. Der Unternehmer bringt also effektiv 1 Mio. CHF in die Holding ein.
Bucht man die Differenz zwischen Aktienkapital und effektivem Wert – CHF 900'000 – als Darlehen, werden darauf 30 bis 40% Steuern fällig. Bucht man hingegen CHF 100'000 als Aktienkapital und CHF 900'000 als Reserve (Agio), hat das keine steuerlichen Auswirkungen. Werden die Reserven aufgelöst, werden darauf Steuern fällig – und zwar beim Unternehmer (als Einkommen) und nicht beim Unternehmen. So haben Treuhänder und Unternehmer viele Möglichkeiten, Geld zu vernichten – oder eben nicht.
Ihr Wissen: ein Gewinn für Sie
Legen Sie den Ordner für den Abschluss selber an, hat das zwei Aspekte bzw. Vorteile.
Der pragmatische, rein quantitative Vorteil: Tragen Sie alle Unterlagen selber zusammen, brauchen wir das nicht mehr zu tun und bei Ihnen auch nicht nachzufragen. Was uns Zeit und Ihnen Geld erspart.
Der qualitative Vorteil: Beschäftigen Sie sich mit den Zahlen Ihres Unternehmens, lernen Sie es in vielerlei Hinsicht besser verstehen. Und weil Sie a priori Ihr Unternehmen besser kennen als wir, geht weniger leicht etwas vergessen.
Die Unterscheidung von Buchhaltung und Abschluss
Die Buchhaltung hält die laufenden Ausgaben und Einnahmen fest.
Der Abschluss befasst sich mit den Ausgaben und Einnahmen in einem Zeitraum und mit dem Vermögensstatus. Dazu gehört auch zum Beispiel:
Beurteilung der Bewertung der Bilanzpositionen: Sind alle verbuchten Debitoren werthaltig? Ist das Mobiliar tatsächlich noch so viel wert? Das Darlehen wurde in EUR aufgenommen. Stimmt der Kurs noch?
Vollständigkeit der ausgewiesenen Schulden: Gibt es Rechnungen, die wir erst in nächsten Jahr erhalten haben, aber in diesem berücksichtigen müssen?
Knacknuss Dezember
Beispiel I: Die Abgrenzung der Telefonrechnung. Die Gespräche wurden im Dezember getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt jedoch erst im Januar. Was bedeutet das für die Buchhaltung bzw. den Abschluss?
Beispiel II: Eine Lieferung Material. Die Gegenstände wurden am 15. Dezember an Lager genommen und am 5. Januar in Rechnung gestellt. Muss die Lieferung im laufenden Jahr oder im nächsten Jahr verbucht werden?
Beispiel III: Im Dezember ereignet sich ein Garantiefall. Die Frage, die sich stellt: Kann aus dem Garantiefall ein Gerichtsfall werden? Und wie stehen – im Falle eines Streits – die Chancen, den Prozess zu gewinnen? Gibt es womöglich eine Versicherung, die aufkommt? Und was bedeutet das alles für die Buchhaltung bzw. für den Abschluss?
Beispiel IV: Überzeit und Ferien, die im laufenden Jahr nicht bezogen wurden: Kann man die Guthaben einfach aufs neue Jahr übertragen oder muss man sie in der Buchhaltung bzw. im Abschluss ausweisen?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen geben wir Ihnen gerne. Ganz persönlich.
Knacknuss Abschreibungen
Wie viel muss man abschreiben? Wie viel darf man abschreiben? Wie viel soll man abschreiben? Ein Minimalsatz existiert nicht, ein steuerlich zulässiger Maximalsatz hingegen schon. Dennoch muss in der Regel ein Abschreiber vorgenommen werden, und es fragt sich, wie hoch oder tief er sein muss, damit es keine Überbewertung gibt.
Knacknuss Überbewertung
Ein Betrieb, der konstant schlecht arbeitet, neigt dazu, in seiner Jahresrechnung eine Überbewertung vorzunehmen – was spätestens im Konkursfall ein Problem darstellt.
Eine typische Überbewertung: ein Lager mit modischen Artikeln. Je schneller die Mode wechselt, desto weniger ist dieses Lager wert.