Schwierige Zeiten erlebt jedes Unternehmen. Immer wieder. Oft aus heiterem Himmel. Ein Unfall? Ein Burnout? Eine Kündigung? Ein Partner, der aussteigt? Ein Konkurrent, der Ihnen zu schaffen macht?

Oder einfach der Euro oder der Dollar – die heute einen ganz anderen Wert haben als damals, als Sie damit Ihre Verkaufspreise kalkulierten.

Grund-Satz

Liquidität. Das ist der Sauerstoff. Wird Ihr Unternehmen nicht mehr genügend damit versorgt, geht ihm schlicht die Luft aus.

Wir wünschen jedem Unternehmen, dass es immer frei atmen kann. Trotz aller Bemühungen kann die Luft aber auch dünn werden oder sogar eine lebensbedrohliche Situation entstehen. Dieser Fall tritt häufig unvermutet und mit aller Heftigkeit ein – weil die ersten Warnsignale schlicht übersehen wurden.

Wie viel Liquidität?

Ihr Unternehmen hat Verpflichtungen. Gegenüber Mitarbeitern (Löhne), gegenüber Lieferanten (Rechnungen bzw. Kreditoren), gegenüber dem Staat (Steuern, AHV). Die Kennzahlen sind von Branche zu Branche unterschiedlich. Und sogar von Unternehmen zu Unternehmen derselben Branche.

Dennoch: Wie hoch Ihre Liquidität sein muss, sagen wir Ihnen gerne ganz genau – wenn wir Ihr Unternehmen entsprechend genau kennen.

Flucht in die Zedierung

Sie treten die Forderungen, die Sie gegenüber Ihren Kunden haben, an Ihre Bank ab – Sie zedieren die Forderung. Je nach Modell spricht man auch von Factoring.

Wenn sie zedieren müssen, sind die Forderungen in der Regel schwer einbringbar. Ihre Bank wird wenig Freude an einer Zession haben und kaum darauf einsteigen. Es gibt jedoch Unternehmen, welche sich auf genau diese Art der Finanzierung spezialisiert haben.

Letzte Chance: Sanierung

Fehlt es an Liquidität, erleidet Ihr Unternehmen eine fortlaufende Verlustschreibung oder hat sich überinvestiert. Wird der Liquiditätsengpass immer drückender, folgt die Überschuldung und irgendwann der Zahlungsbefehl und die Betreibung.

Höchste Zeit für eine Sanierung. Wenn sie überhaupt noch möglich ist.

Harte Fragen

Hat Ihr Unternehmen den richtigen Verwaltungsrat und die richtige Geschäftsleitung? Wird das Geschäft, das betrieben wird, von allen Beteiligten genügend verstanden? Lässt sich das Geschäft überhaupt erfolgreich betreiben?

Das sind die Fragen, die sich stellen.

Sie stellen sich für alle Unternehmen. Immer wieder. Weil die Geschäftsmodelle, die gestern funktionierten, heute und morgen vielleicht nicht mehr funktionieren.

Falscher Ehrgeiz

Das Unternehmen stickte die Krokodile, die auf jedem Lacoste-Produkt prangen. Ein typischer Familienbetrieb: der Vater 90 Jahre alt, der Sohn 65, der Enkel 45. Der 65-jährige Sohn sagte, er wolle auch einmal führen können. Die mangelnde Führungskompetenz und die einhergehenden Fehlentscheide führten auf direktem Weg in die Liquidation. Nun gibt es das Unternehmen nicht mehr – Lacoste aber weiterhin.

Falsches Timing: das Beispiel Augenklinik

Eine erstklassige Adresse an erstklassiger Lage. Der Arzt, der die Klinik führt, wird alt und älter. Er zittert und kann nicht mehr operieren. Mit der Klinik geht es abwärts. Und schnell wieder aufwärts, nachdem neue, junge Ärzte sie übernehmen.

Falsche Einschätzung

Es geht ständig aufwärts. Die bestehenden Betriebsräume sind zu klein. Also wird gebaut. Plötzlich bricht der Markt ein. Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Eurokrise, Absatzkrise – was immer.

Vom Neubau wird plötzlich nur noch das halbe Volumen benötigt. Für den Rest braucht es einen Mieter. Sonst gehen bald im ganzen Unternehmen die Lichter aus.

Köpferollen

Muss ein Unternehmen saniert werden, geht es als erstes um die Frage, ob es sanierungsfähig ist. Und als zweites um die Frage, wie es um das Management bestellt ist.

Falsches Management bedeutet: Eine Sanierung ist im Voraus sinnlos. Also müssen Köpfe rollen. Selbst wenn es sich dabei um den Kopf des Inhabers handelt – und das Unternehmen verkauft wird.

Hypothek Personal

Viele Unternehmen verfügen über mehr Mitarbeiter als sie benötigen – oder über zu teure. Das wird ihnen oft erst bewusst, wenn die Zahl der Mitarbeiter an der Liquidität zehrt und entsprechend reduziert werden muss.

Eine frühzeitige Aussensicht kann Ihnen und Ihren Mitarbeitern diesen Schnitt ersparen.

Bruttogewinn und Personalkosten als Frühwarnsystem.

Umsatz minus Warenaufwand ergibt für Ihr Unternehmen den Bruttogewinn 1. Bruttogewinn 1 minus Personalaufwand ergibt den Bruttogewinn 2. Damit müssen Sie alle weiteren Aufwände begleichen.

Sinkt der Bruttogewinn 2 laufend wegen steigender Personalkosten, sollte bei Ihnen die rote Lampe zu leuchten beginnen: Gefahr ist in Verzug.

2 für 1: das Parkinsonsche Gesetz: Jeder Chef benötigt mindestens zwei Untergebene – damit keiner von beiden das ganze Wissen hat. Sondern nur ihr Vorgesetzter. Andernfalls wäre er ersetzbar. Diese Gesetzmässigkeit hat der britische Soziologe C. Northcote Parkinson entdeckt.

Sanierung ohne Gericht

Ihr Unternehmen strebt einen Forderungsverzicht von Kreditoren und Gläubigern an. Das lässt sich bewerkstelligen, wenn die Situation überblickbar ist. Und wenn die Gläubiger bereit sind, freiwillig auf ihre Forderungen zu verzichten – ganz oder teilweise.

Kleine Gläubiger – grosse Gläubiger: Um die Komplexität zu reduzieren, entscheiden Sie sich, alle Rechnungen der kleinen Gläubiger zu begleichen. Und nur mit den grossen Gläubigern eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.

Dabei unterstützen wir Sie. Indem wir die Verhandlungen führen.

Sanierung mit Gericht

Kommt eine aussergerichtliche Einigung nicht in Frage oder nicht zustande, müssen Sie die Bilanz beim Richter deponieren (nach Artikel 725 OR). Er setzt einen unabhängigen Sachwalter ein, der Ihr Unternehmen beaufsichtigt.

Der Verwaltungsrat hat die Möglichkeit, Antrag auf Konkursaufschub zu stellen. Der Antrag führt dazu, dass der Richter die Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft prüft. Ist sie in der Beurteilung des Richters gegeben, kann er für eine gewisse Zeit einen Aufschub gewähren. Während dieser Zeit laufen alle Zinsen und Verpflichtungen weiter – sie können aber nicht eingefordert werden. Der Konkursaufschub gibt dem Unternehmen also eine Atempause.

Scheitert der Konkursaufschub oder wird er vom Richter gar nicht erst gewährt, kommt es zum Nachlassverfahren und zum Nachlassvertrag. Darin stimmen die Gläubiger in der Regel einem Abschreiber von 50% bis 90% ihrer Forderungen zu.

Der Nachlassvertrag kommt zustande, wenn die Mehrheit der Gläubiger ihm zustimmt.

Auch dabei unterstützen wir Sie. Indem wir als Vermittler auftreten und den Nachlassvertrag erarbeiten.

Sanierung durch Fusion

Vielleicht verfügt Ihr Unternehmen über eine interessante Liegenschaft. Oder ein interessantes Patent oder Produktionsverfahren. Oder einen grossen Kundenstamm. Oder eine wertvolle Marke.

Das alles macht ein sanierungsbedürftiges Unternehmen attraktiv für andere – und eine Sanierungsfusion.

Auch dabei unterstützen wir Sie. Indem wir die Verhandlungen führen und die Verträge erarbeiten.

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Ein Blick in Ihre Erfolgsrechnung.
Ganz besonders, wenn Erfolgsrechnungen für Sie ein Buch mit sieben Siegeln sind. Oder wenn Sie schon länger mit demselben Treuhänder zusammenarbeiten. Und weil Sie und er im Laufe der Zeit betriebsblind geworden sind.

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Wir rechnen grundsätzlich nach Aufwand. Lässt sich dieser Aufwand abschätzen, machen wir Ihnen eine Offerte. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine pauschale Verrechnung an. 

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