Bei der Organisationsstruktur Ihres Unternehmens geht es darum, welche Rechtsform Sie am besten wählen. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zum Beispiel:
  • welche Risiken Sie eingehen können
  • in welchem Umfang Sie Kapital benötigen
  • in welchem Umfang Ihr Unternehmen wachsen soll

Am Anfang kann eine Einzelfirma sowohl die richtige als auch die falsche Wahl sein. Und wenn das Unternehmen erst einmal Erfolg hat, kann eine Umstrukturierung die richtige Entscheidung sein. Vor allem, wenn sie rechtzeitig erfolgt.

Grund-Satz

Hat mein Unternehmen die richtige Struktur – und zwar unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten?

Darum geht es. Bei der Firmengründung. Und im Laufe der Jahre. Wieder und wieder.

Denn die Struktur ist immer dann genau die richtige, wenn sie zum Geschäftsverlauf passt und je nach Veränderungen entsprechend verändert wird. Damit sie wieder optimal ist.

Genau das wird oft unterlassen. Ein Fehler.

Strategie-Entscheid

Die Wahl der Unternehmensstruktur ist nicht Selbstzweck. Das heisst: Bevor Sie sich mit der Frage der Unternehmensstruktur beschäftigen, müssen Sie Antworten auf strategische Fragen haben: Welche Produkte und/oder Dienstleistungen bietet Ihr Unternehmen an? Wie ist es positioniert? Wie unterscheidet es sich von den Mitbewerbern? In welchem geografischen Raum will es tätig sein? Will es wachsen? Falls ja: in welchem Umfang und in welchem Zeitraum?

Daraus ergibt sich Ihr Businessplan. Und daraus ergibt sich fast wie von allein die richtige Unternehmensstruktur.

Einzelfirma

Was heisst Einzelfirma? Sie gründen als Einzelperson ein Unternehmen – und Sie haften persönlich und vollumfänglich.

Die Einzelfirma kann die richtige Rechtsform Ihres Unternehmens sein, wenn Sie keine übermässigen Risiken eingehen müssen. Sie ist sehr "nahe" beim Inhaber und ist keine selbständige Person im rechtlichen Sinne.

Kollektivgesellschaft

Eine Einzelfirma können Sie nur als Einzelperson gründen. Wollen Sie zusammen mit weiteren Einzelpersonen eine Firma gründen und sollen alle Einzelpersonen vollumfänglich haften, gründen Sie eine Mehrpersonen-Gesellschaft – zum Beispiel eine Kollektivgesellschaft.

Haftungsfrage

Sie möchten mit einem Partner zusammen ein Unternehmen gründen – oder auch mit mehreren? Alle Partner sollen – wie bei einer Einzelfirma – einzeln bzw. solidarisch miteinander haften? Sie wollen miteinander aber nicht nur die Risiken tragen, sondern auch die Gewinne teilen? Dann kann die Kollektivgesellschaft die richtige Wahl sein.

In der Ostschweiz wurden viele Unternehmen als Kollektivgesellschaften gegründet. Zum Beispiel Webereien.

Wie funktioniert die Haftung in der Praxis? Beispiel Betreibung: Ein Gläubiger wird nicht alle Partner betreiben. Sondern sich jenen aussuchen, bei dem er sich die grössten Erfolgsaussichten ausrechnet. Die nichtbetriebenen Partner sind deswegen nicht aus dem Schneider. Denn der betriebene Partner kann Regress auf die anderen Partner nehmen.

GmbH / AG

Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform. Weil das Mindestkapital CHF 20'000 beträgt. Die Gründung einer AG verlangt ein Mindestkapital von CHF 100'000, dabei müssen 20% des Kapitals - im Minimum aber CHF 50'000 - einbezahlt sein.

Unserer Erfahrung nach kämen oft auch eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft in Frage. Schliesslich sind auf dieser Basis schon viele Unternehmen gross geworden. Es lohnt sich, darüber nachzudenken. Denn eine juristische Person kostet bei der Gründung Geld. Und bei einer Liquidation - Zeit.

Struktur vs. Kapital

Wie gross ist der Kapitalbedarf? Das ist die Mutter aller Fragen – schon bei der Unternehmensgründung. Und fortlaufend je nach Unternehmensentwicklung.

Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit nicht viel mehr als einen Schreibtisch, einen PC und ein Telefon, benötigen Sie kaum Kapital – und können ohne viel Aufwand als Einzelfirma starten.

Das Geschäft läuft, Sie machen mehr und mehr Umsatz, benötigen Personal und eine entsprechend grössere Infrastruktur – dann ist es an der Zeit, eine Umstrukturierung und eine andere Rechtsform ins Auge zu fassen.

Kreditgeber-Optik

Unternehmen werden oft als AG oder GmbH gegründet, um die persönliche Haftung zu beschränken. Nämlich auf das Kapital der AG oder GmbH, das die Firmengründer investierten.

Eine Rechnung, die nicht unbedingt aufgeht.

Verfügt die Firma nur über geringes Eigenkapital, verlangen die Kreditgeber in der Regel eine Bürgschaft. Der vermeintliche Vorteil der beschränkten Haftung einer AG oder GmbH löst sich also in Luft auf. Weil man für den Kredit bzw. die Bürgschaft trotz allem persönlich haften muss.

Cie.

Cie.“ ist die Abkürzung von „Compagnie“. Dabei kann es sich um eine Kollektivgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft handeln.

Die Kollektivgesellschaft bilden zwei oder mehrere natürliche Personen. Die Gesellschafter haften zuerst mit dem Gesellschaftsvermögen – und dann unbeschränkt persönlich bzw. solidarisch.

Die Kommanditgesellschaft bilden zwei oder mehrere natürliche Personen. Juristische Personen können Kommanditäre sein. Die Gesellschafter haften ebenso zuerst mit dem Gesellschaftsvermögen. Ist es aufgebraucht, haften die Komplementäre unbeschränkt persönlich bzw. solidarisch – und die Kommanditäre bis zur Höhe der eingetragenen Kommanditsumme.

Buchführungspflicht

Manche Unternehmensgründer machen die Wahl der Unternehmensstruktur von der Buchführungspflicht abhängig – mit der Absicht, sich die entsprechenden Kosten zu ersparen. Dabei gilt: Die Buchführungspflicht besteht grundsätzlich für alle Unternehmen.

Für alle juristische Personen (GmbH und AG), Für alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaften) mit einem Umsatz über CHF 500'000 im Jahr.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem jährlichen Umsatz unter CHF 500'000 müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen. Inwiefern dies eine Erleichterung ist, sei dahingestellt.
 
Die Schuhschachtel als Ordnungsinstrument: ein teurer Irrtum. Es gibt sie auch heute noch: die Kleinunternehmer, die alle Belege fortlaufend in eine Schuhschachtel legen, um sie am Ende des Jahres dem Treuhänder zu geben.

Das Problem: Nach einem Jahr weiss man nicht mehr, welchen Betrag man für was genau ausgegeben hat – Beleg hin oder her. Also kennt man sein eigenes Unternehmen nicht. Weil man keinen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben hat.

Bei hausgemachten Schwierigkeiten dieser Art kann auch der beste Treuhänder wenig ausrichten.

Die Alternative: ein PC und ein Anschluss an die Buchhaltungslösung von Abacus. Wir machen’s möglich.

Business-Plan

Ein Unternehmen ist wie ein Flugzeug. Bevor Sie einsteigen, möchten Sie wissen, wohin die Reise geht. Und alle anderen Passagiere ebenfalls: Partner, Kapitalgeber, Mitarbeiter und allenfalls auch Lieferanten.

Der Businessplan hat dieselbe Funktion wie der Kompass. Er zeigt die Richtung an. Je genauer, desto besser.

Welchen Kurs Sie steuern müssen, lässt sich recht präzis bestimmen. Wenn Sie den Absatzmarkt – richtig – beurteilen. Wenn die Produkte und Dienstleistungen, die Sie anbieten, genügend Käufer finden und genügend Ertrag abwerfen. Stellen Sie selber Produkte her, müssen Sie noch viel mehr ins Kalkül ziehen: zum Beispiel die Kosten für die Rohwaren. Oder die Durchlaufzeiten (wie schnell wird aus den Rohwaren das fertige Produkt und wie schnell findet es Abnehmer?).

Massgebend ist in jedem Fall ein Zeithorizont von fünf Jahren. Die ersten beiden Jahre liefern im Normalfall den Beleg dafür, ob der Businessplan aufgeht oder nicht. Eine Überprüfung ist in jedem Fall jährlich angesagt. Und je nach dem eine entsprechende Anpassung.

Businesspläne sind für Sie selber als Unternehmer oder Geschäftsführer elementar wichtig. Aber auch für allfällige Kapitalgeber.

Was sind die Voraussetzungen für einen Businessplan, der „verhebet“?

Freude und Knowhow und Erfahrung, um die nötigen Zahlen zu erarbeiten. Wenn es Ihnen daran mangelt: Wir entwickeln für Sie gerne einen Businessplan, der Hand und Fuss hat.

Dach-Konstruktion

Es gibt mehrere Gründe für mehrere Gesellschaften unter einem Dach. Und es gibt auch mehrere Konstellationen.

Beispiel 1: Gesellschaften im In- und Ausland
Beispiel 2: zwei Schwestergesellschaften, die zum gleichen Konzern gehören
Beispiel 3: eine Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft

Delikates Dreiecks-Verhältnis: Ein Unternehmer besitzt eine Gesellschaft in der Schweiz („Schweiz AG“) und eine Gesellschaft in Deutschland („Deutschland AG“).

Die Schweiz AG produziert hierzulande und beliefert die Deutschland AG. Das Problem: Die Deutschland AG verkauft zu wenig der gelieferten Produkte. Die Folge: Die Forderung der Schweiz AG kann nicht befriedigt werden. Sie muss eventuell abgeschrieben werden. Das Resultat: Die Deutschland AG schreibt Verluste, weil sie zu wenig verkaufen kann, und die Schweiz AG schreibt Verluste, weil sie den Abschreiber verbuchen muss.

Das Steueramt sieht die Sache folgendermassen: Die beiden Unternehmen gehören ein und demselben Aktionär. Die Schweiz AG hätte die Deutschland AG unter anderen Prämissen nicht beliefert – aus mangelnder Bonität. Sie hat es einzig auf Geheiss des Aktionärs beider Unternehmen getan. Der Abschreiber auf die Forderung wird aus diesem Grund als Ausschüttung an den Aktionär betrachtet – und steuerlich wie eine Dividendenausschüttung behandelt.

Dumm gelaufen? Ja – weil der Aktionär und die beiden Gesellschaften in einem Dreiecksverhältnis zu einander stehen. Wäre die Deutschland AG eine Tochtergesellschaft der Schweiz AG (und keine Schwestergesellschaft), stünden Aktionär – Schweiz AG – Deutschland AG in einem hierarchischen bzw. linearen Verhältnis.

Der Unterschied: Steuerlich hätte der Fall keine Konsequenzen gehabt.

Die Empfehlung, die sich daraus ergibt: Haben Sie mehrere Gesellschaften, sollten Sie einen guten Berater beziehen.

Duales Modell

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, ein Unternehmen zu strukturieren.

Beispiel 1: Ein Unternehmen betreibt eine Reihe von Filialen. Dieser Fall ist in der Regel unproblematisch.

Beispiel 2: Ein Unternehmen fasst die Produktion in einer Produktions AG zusammen und den Vertrieb in einer Vertriebs AG. In diesem Fall kommt es darauf an, ob es sich um Schwesterunternehmen handelt – oder um ein Mutter-/Tochterunternehmen. Nimmt die Muttergesellschaft bei der Tochtergesellschaft eine Sanierung vor, hat das keine steuerlichen Auswirkungen. Es kann aber auch andere Konstellationen und Massnahmen geben. Etwa die Ausgliederung von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Je nach dem ist guter Rat gefragt.

Ausgliederung eines Unternehmensteils: Ein Textilunternehmen hat im Laufe seines über 100-jährigen Bestehens immer wieder Liegenschaften gekauft. Der Grund: Die Patrons wollten den Mitarbeitern eine Wohnung zur Verfügung stellen und ihnen einen entsprechend tieferen Lohn zahlen.

Zwischen der textilen Kernkompetenz und dem Immobiliengeschäft besteht heute kein innerer Zusammenhang mehr. Also kann man eine Trennung ins Auge fassen.

Variante A: Das Immobiliengeschäft wird fortan von der Mutterfirma betrieben und das Textilgeschäft von der Tochterfirma. Ergebnis: eine klare, schlanke Struktur. Mit allen Optionen. Will man die Produktionsfirma verkaufen, lässt sich das problemlos bewerkstelligen.

Variante B: Immobiliengeschäft und Textilgeschäft werden von zwei Schwesterunternehmen betrieben – unter dem Dach einer Holding. Daraus ergibt sich im Gegensatz zur Variante A ein Dreiecksverhältnis. So lange beide bzw. alle drei Unternehmen einen Gewinn erwirtschaften, ist die Unternehmensstruktur unproblematisch. Tauchen Probleme auf, ist eine Umstrukturierung angesagt.

Anders gesagt: Bei der Definition einer Unternehmensstruktur muss man alle Konsequenzen in Betracht ziehen. Und man muss es erst recht, wenn die Gegebenheiten sich ändern.

Nicht abwarten

Taucht das Wort „Restrukturierung“ in den Medien auf, spitzt man fast reflexartig die Ohren. Zu Unrecht.

Warum sollte man eine Einzelfirma nicht restrukturieren und in eine GmbH umwandeln? Oder eine GmbH in eine AG?

Warum sollte man ein Unternehmen nicht in zwei aufteilen? Oder umgekehrt zwei Unternehmen fusionieren?

Es gibt gute Gründe dafür. Und es gibt einen guten Zeitpunkt dafür: Tun Sie es rechtzeitig – bevor Probleme am Horizont auftauchen.

Beispiel 1: Schweiz – China: Ein Stickerei-Unternehmen. Die Produktion in der Schweiz ist nicht mehr konkurrenzfähig. Sie wird nach China verlegt. Zu diesem Zweck wird ein chinesisches Unternehmen für Produktion/Einkauf gegründet. Verkauf und Administration verbleiben in der Schweiz und werden vom ursprünglichen Unternehmen betrieben.

Beispiel 2: vorher drei Produktlinien – nachher zwei Produktlinien
Ein Unternehmen will eine Produktlinie an ein Drittunternehmen veräussern. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, diese Produktlinie zuerst auszugliedern bzw. in ein Tochterunternehmen einzubringen – und dann das Unternehmen zu verkaufen.

Faktor Zeit

Viele Unternehmen verharren in einem Status quo. Das Unternehmen hat sich im Laufe der Zeit stark verändert. Doch die Unternehmensstruktur ist immer noch dieselbe – wie vor 10, 20, 30 Jahren. Nach dem Motto: „Wir haben es immer so gehandhabt, warum sollten wir es nicht weiterhin so handhaben“?

Weil das Unternehmen nicht das gleiche ist wie vor 10, 20, 30 Jahren.

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Ganz besonders, wenn Erfolgsrechnungen für Sie ein Buch mit sieben Siegeln sind. Oder wenn Sie schon länger mit demselben Treuhänder zusammenarbeiten. Und weil Sie und er im Laufe der Zeit betriebsblind geworden sind.

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