Jeder soll von Ihrem Unternehmen so viel erhalten wie er verdient. Nicht mehr, nicht weniger. Vor allem nicht mehr. Welcher Betrag ist richtig? Wie hoch dürfen Spesen sein? Soll der Wagen Ihres Sohnes auf Geschäftskosten laufen?

Und: Wie können Sie gleich viel verdienen – aber deutlich weniger Steuern zahlen?

Grund-Satz

Alle Bezüge, die getätigt werden, müssen sich wirtschaftlich und unternehmerisch begründen lassen – Punkt.

Halten Sie sich selber daran. Und seien Sie dafür besorgt, dass sich auch alle anderen daran halten. Ihre Mitarbeiter, selbst Ihre engsten, und auch Ihre Familienmitglieder.

Beispiel Familienunternehmen: je 1 Auto für Vater, Mutter, Sohn und Tochter. Wenn alle vier im Unternehmen tätig sind, sind vier Autos begründbar. Vor allem, wenn alle vier für das Unternehmen unterwegs sein müssen.

Ist nur der Vater im Unternehmen tätig und reist nur er, haben Sie drei Fahrzeuge zu viel in Ihren Büchern. Also früher oder später ein Problem. Denn die nicht für das Unternehmen benötigten Autos werden vom Steueramt als geldwerte Leistungen bzw. als Gewinnausschüttungen an Dritte angerechnet – und die Nutzniesser müssen dafür Einkommenssteuern bezahlen. Die Aufrechnung der privaten Ausgaben zum Gewinn der Firma führt auch zu höheren Gewinnsteuern.

Dividende statt Lohn

Dividenden können nur Aktiengesellschaften ausschütten? Irrtum: Eine Dividende kann jede juristische Person ausschütten: Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft. 

Dividenden werden gegenüber Lohnbezügen privilegiert besteuert. Und auf Dividenden bezahlen Sie auch keine Sozialbeiträge.

Selbstverständlich können Sie nicht einfach Ihre gesamten Bezüge in Form von Dividenden kassieren. Lohnzahlungen und Dividendenausschüttungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Eine Faustregel für einen bestimmten Prozentsatz oder Betrag gibt es nicht. Aber eine andere Regel: Reden Sie mit uns.

Spesenpauschalen

Pauschalspesen sind eine gute Sache. Sie ersparen Ihnen das Sammeln kleiner und kleinster Spesenbelege auf Schritt und Tritt.

Unsere Empfehlung: Bewahren Sie ein Jahr lang sämtliche Spesenbelege auf, die Sie in Abzug bringen wollen. Damit Sie den Gesamtbetrag kennen – und als Pauschalabzug geltend machen können. Gerne beraten wir Sie dabei. Weil wir aus Erfahrung wissen, wo die Grenzen liegen.

Ein Spesenreglement könnte auch Vorteile bringen. Dieses muss aber vom Steueramt bewillgt werden. Auch dabei können wir Sie unterstützen.

Pensionskasse statt Lohn

Statt Geldbezüge zu tätigen können Sie in einem bestimmten Umfang auch Einzahlungen in Ihre Pensionskasse tätigen. Beachten Sie dabei das Prinzip der Planmässigkeit und das Prinzip der Gleichstellung.

Planmässigkeit heisst: Die Einzahlungen in die Pensionskasse müssen regelmässig in einem bestimmten Umfang erfolgen.

Gleichstellung heisst: für alle Mitglieder Ihrer Pensionskasse gelten die gleichen Bedingungen und Prozentsätze.

Zusätzlich können Sie unterschiedliche Regelungen für das Kader und die restliche Belegschaft treffen. Dabei muss ebenfalls die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Aber: Das Kader können unter Umständen auch Sie ganz allein bilden.

Fiktive Löhne

Ein Fehler, der in Familienunternehmen oft gemacht wird: Familienmitglieder werden fiktiv angestellt, obwohl sie gar nicht im Unternehmen arbeiten. Oder sie erhalten Spesenzahlungen.

Tun Sie beides nicht. Weil beides unbegründet ist – siehe Grund-Satz.

Plausibilitätsfrage

Ist der Bezug – Lohn, Spesen oder anderer Art – begründbar? Das fragt sich der Steuerkommissär bei jeder einzelnen Position.

Stellen Sie sich diese Frage ebenfalls. Dann werden Sie mit Ihrem Steuerkommissär keine Probleme haben.

Falls trotzdem: Wir vertreten Ihre Interessen. Je nach Situation machen wir das allein oder mit Ihnen zusammen. Weil Sie gewisse Begründungen viel glaubwürdiger schildern als irgendjemand sonst. Wenn es zum Beispiel um bestimmte Reisespesen geht.

Hoher Lohn – tiefe Steuern

Die Lohnexzesse gewisser Manager haben auch eine gute Seite. Die Höhe der Salärbezüge ist heute – steuerlich betrachtet – kein Thema mehr.

Das war nicht immer so. Genauer gesagt: Das Salär, das man aus seiner eigenen Aktiengesellschaft beziehen konnte, war limitiert. Zusätzliche Bezüge waren zwar möglich. Aber nur als Dividende – mit entsprechender Einkommenssteuer auf dem Dividendenbetrag.

Heute werden Dividenden privilegiert besteuert. Es besteht daher der Anreiz, möglichst wenig Lohn und möglichst viel Dividende zu haben.

Was bei dieser Überlegung gerne vergessen wird: Wie sieht es mit der Vorsorge aus? Baue ich mit einem tieferen Lohn immer noch genug Pensionsvermögen auf?

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